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Aktorent Inmogest
Der führende Immobilienmakler im Süden Fuerteventuras

Der sichere Weg zur Immobilie auf Fuerteventura

Auf den folgenden Seiten finden Sie Informationen zum Immobilienkauf auf Fuerteventura.

Grundsätzlich ist der Kauf einer Immobilie in Spanien unkompliziert. Es gibt allerdings einige Unterschiede zum deutschen Immobilien-Recht.

Wenn Sie zu diesem Thema Fragen haben, wenden Sie sich bitte jederzeit an uns. Wir beraten Sie gerne.

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Der Immobilienkauf - Schritt für Schritt zum Immobilieneigentum auf Fuerteventura

Wenn Sie mit uns “Ihre” Immobilie auf Fuerteventura gefunden haben, kümmern wir uns um alles, was für eine sichere und reibungslose Kaufabwicklung erforderlich ist. Nach Ihrer Kaufentscheidung geht es mit folgenden Schritten weiter:

  1. Beantragung der NIE-Nummer
  2. Eröffnung eines Bankkontos bei einer spanischen Bank
  3. Unterschrift des sogenannten “rechtsverbindlichen Kaufversprechens” 
  4. Leistung der vereinbarten Anzahlung
  5. Notarielle Beurkundung des Kaufvertrags bei gleichzeitiger Zahlung des Restkaufpreises
  6. Bezahlung der Übertragungssteuern und sonstiger Nebenkosten
  7. Eintragung des Kaufs in das Eigentumsregister
  8. Ummeldung von Wasser, Strom, Telefon etc.

 

Keine Einschränkungen für EU-Bürger

Es gibt für EU-Bürger grundsätzlich keine Einschränkungen für den Immobilienkauf. EU-Bürger dürfen sich auch unbeschränkt in Spanien aufhalten. Eine Aufenthaltsgenehmigung ist nicht erforderlich.
Auch Nicht-EU-Bürger können Eigentum erwerben. Allerdings sind in diesem Falle aufenthaltsrechtliche Bestimmungen zu beachten.