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Der sichere Weg zur Immobilie auf Fuerteventura

 Anzahlung

In Spanien ist es üblich, vor der notariellen Beurkundung des Kaufvertrags einen privatschriftlichen Vertrag abzuschließen. Dies kann eine Kaufoption, ein Kaufversprechen oder ein privatschriftlicher Kaufvertrag sein. Um den Bindungswillen des Käufers zu untermauern und um den Verkäufer zu verpflichten, die Immobilie nicht anderweitig zu verkaufen, wird darin eine Anzahlung vereinbart.
Bei den Verträgen, die wir empfehlen, werden üblicherweise eine Zahlung von 3.000 Euro, zahlbar im Moment der Unterzeichnung des privatschriftlichen Vertrags, und eine weitere Zahlung in Höhe von 10% des Kaufpreises, zahlbar innerhalb von 14 Tagen, vereinbart. 
Der Restkaufpreis ist im Moment der notariellen Beurkundung fällig. Die Beurkundung erfolgt gewöhnlich 4 bis 8 Wochen nach Unterschrift des privatschriftlichen Vertrags.

Sollte der Käufer seine vertraglichen Verpflichtungen nicht erfüllen, verliert er die Anzahlung. Erfüllt der Verkäufer seine vertraglichen Verpflichtungen nicht, muss er den doppelten Betrag an den Käufer zahlen.

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